Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Catering-Service „Main Kinzig Kulinarik“

Der Catering-Service „Main Kinzig Kulinarik“ wird betrieben von:

RML GmbH
Gelnhäuser Straße 5
63505 Langenselbold

Telefon: 06184 9955-0
E-Mail: info@ysenburgerhof.de

Geschäftsführung:
Dr. Wolfgang Jäger

Registergericht: Amtsgericht Hanau
HRB 95165

USt-IdNr.: DE273524537


§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Catering-, Liefer- und Veranstaltungsleistungen des Catering-Service „Main Kinzig Kulinarik“, betrieben durch die RML GmbH.
  2. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die RML GmbH.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote der RML GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Angebot durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt oder durch die RML GmbH schriftlich bestätigt wird.
  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§3 Preise

  1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Bruttopreise), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Zusatzleistungen wie Transport, Personal, Equipment, Geschirr, Aufbau oder Reinigung werden gesondert berechnet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
  3. Preisänderungen aufgrund erheblicher Änderungen der Veranstaltungsgröße oder des Leistungsumfangs bleiben vorbehalten.

§4 Mindestumsatz

  1. Für Cateringaufträge gilt ein Mindestumsatz von 300 € brutto pro Auftrag, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Wird dieser Mindestumsatz durch die Bestellung unterschritten, behält sich die RML GmbH vor, einen Mindermengenzuschlag bis zum Mindestumsatz von 300 € brutto zu berechnen.
  3. Der Mindestumsatz gilt unabhängig von zusätzlich vereinbarten Leistungen wie Lieferung, Personal, Equipment oder Mietgegenständen.

§5 Zahlungsbedingungen

  1. Die RML GmbH ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.
  2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

§6 Teilnehmerzahl

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der RML GmbH die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
  2. Diese Teilnehmerzahl gilt als verbindliche Mindestabrechnungsgrundlage für die Kalkulation und Rechnungsstellung.
  3. Eine Reduzierung der ursprünglich beauftragten Teilnehmerzahl gilt als Teilstornierung und unterliegt den in §7 geregelten Stornobedingungen.
  4. Eine Unterschreitung der gemeldeten Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag hat keine Auswirkung auf den vereinbarten Preis. Die gemeldete Teilnehmerzahl wird in jedem Fall vollständig berechnet.
  5. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist nur nach Rücksprache und vorbehaltlich der organisatorischen Möglichkeiten der RML GmbH möglich.
  6. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl die gemeldete Teilnehmerzahl übersteigen, wird die tatsächliche Anzahl der ausgegebenen Speisen und Getränke berechnet.

§7 Rücktritt / Stornierung

  1. Der Auftraggeber kann bis zum Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
  2. Im Falle eines Rücktritts ist die RML GmbH berechtigt, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen.
  3. Es gelten folgende pauschale Schadensersatzsätze:
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 29 bis 7 Tage vorher: 50 % des Auftragswertes
  • 6 bis 3 Tage vorher: 75 % des Auftragswertes
  • 2 Tage vorher bis Veranstaltungstag: 100 % des Auftragswertes
  1. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der RML GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§8 Lieferung und Durchführung

  1. Liefer- und Leistungszeiten werden individuell vereinbart.
  2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Zugang zum Veranstaltungsort sowie die Durchführung der Leistung ohne Verzögerung möglich sind.
  3. Verzögerungen durch den Auftraggeber können zusätzliche Kosten verursachen.

§9 Voraussetzungen am Veranstaltungsort

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort geeignete Aufstellflächen, Stromanschlüsse und – sofern erforderlich – Wasseranschlüsse vorhanden sind.
  2. Verzögerungen oder Mehraufwand durch unzureichende Voraussetzungen können zusätzlich berechnet werden.
  3. Für Genehmigungen oder behördliche Auflagen am Veranstaltungsort ist der Auftraggeber verantwortlich.

§10 Servicepersonal

  1. Wird Personal durch die RML GmbH gestellt, gelten die im Angebot vereinbarten Stundensätze und Einsatzzeiten.
  2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens jedoch nach der vereinbarten Mindeststundenzahl.
  3. Verlängerungen der Einsatzzeit werden zusätzlich berechnet.

§11 Geschirr, Equipment und Mietgegenstände

  1. Geliefertes Geschirr, Besteck, Gläser, Möbel oder sonstige Mietgegenstände bleiben Eigentum der RML GmbH.
  2. Der Auftraggeber haftet für Verlust, Bruch oder Beschädigung während der Mietdauer.
  3. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

§12 Umgang mit Speisen / Buffet

  1. Aus Gründen der Lebensmittelsicherheit übernimmt die RML GmbH keine Haftung für Speisen und Getränke, sobald diese dem Auftraggeber oder den Gästen übergeben oder am Buffet bereitgestellt wurden.
  2. Für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch unsachgemäßen Umgang mit Speisen durch Gäste oder Dritte wird keine Haftung übernommen.
  3. Aus hygienischen Gründen können nicht verbrauchte Speisen nicht erneut ausgegeben werden.

§13 Allergene und Lebensmittelunverträglichkeiten

  1. Informationen zu Allergenen und Inhaltsstoffen können auf Anfrage bereitgestellt werden.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte Allergien oder besondere Ernährungsanforderungen rechtzeitig mitzuteilen.
  3. Für nicht gemeldete Allergien oder Unverträglichkeiten übernimmt die RML GmbH keine Haftung.

§14 Outdoor-Veranstaltungen / Wetter

  1. Bei Veranstaltungen im Freien hat der Auftraggeber für geeignete Witterungsschutzmaßnahmen (z. B. Zelte oder Überdachungen) zu sorgen.
  2. Kann die Leistung aufgrund von Wetterbedingungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden und liegt dies im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

§15 Haftung

  1. Die RML GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die gesetzlichen Haftungsregelungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

§16 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks oder vergleichbare Ereignisse), die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.


§17 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.


§18 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Hanau.


§19 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.